Bei der Beratung im Zusammenhang mit Arzthaftungsansprüchen liegt ein Schwerpunkt der Kanzlei auf dem Gebiet fehlerhaft durchgeführter Haartransplantationen.
Was viele Betroffene nicht wissen: Patienten haben häufig sehr gute Chancen, nicht nur die Behandlungskosten, die häufig 10.000 EUR übersteigen, wiederzubekommen, sondern auch die Kosten für die erforderliche „repair-work“, und zwar neben einem erheblichen Schmerzensgeld für den Fall der Anwendung veralteter Behandlungsmethoden (Mini- und Micro-Grafts/Punch-Methode) oder einfach der unzureichenden Aufklärung.
Als auf Patientenrechte spezialisierte Kanzlei ist uns die Verletzung von ärztlichen Standards wie die Anwendung veralteter Behandlungsmethoden (Mini- und Micro-Grafts/Punch-Methode) durch deutsche Kliniken statt neuerer medizinisch und kosmetisch besserer Methoden oder auch die fehlerhafte Anwendung mit neuen Methoden und vor allem die ungenügende Aufklärung über ärztliche Standards, Ergebnisse und Folgen von Behandlungsmethoden sehr gut bekannt.
Wir kennen auch den Leidensdruck und die durch die Behandlungen hervorgerufenen finanziellen Nöte vieler Patienten.
Um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hier durchzusetzen, ist eine qualifizierte rechtliche Beratung und Prüfung Ihres Falles vorzunehmen.
Wir vertreten Sie bundesweit.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
Die Kosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche werden von allen Rechtsschutzversicherern übernommen und müssen im Erfolgsfall von den in Anspruch genommenen Kliniken/Ärzten erstattet werden.
Durch die enge Zusammenarbeit mit FUE-Kliniken in Istanbul und Ankara und einem der weltweit führenden FUE-Spezialisten auf dem Gebiet der Wiederherstellungschirurgie nach Haartransplantation-Fehlbehandlungen ( sog. „repair-work“ ) besteht über die interdisziplinäre Zusammenarbeit hinaus eine umfassende Expertise neben der qualifizierten rechtlichen Beratung.