In der Beratung von Privatpersonen hat sich die Kanzlei auf ausgewählte Bereiche des Versicherungs- und Medizinrechts spezialisiert.
Neben dem allgemeinen Arzthaftungsrecht liegt ein Schwerpunkt in der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegenüber privaten Krankenversicherungen, gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen.
In diesem Bereich - vor allem bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - ist die Sozietät bundesweit einer der ersten Adressen. Sie hat diverse wegbereitende Gerichtsentscheidungen erstritten, vor allem bei der hyperthermischen Therapie von Krebserkrankungen.